Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich & Vertragsbedingungen
gültig bis 02.06.2026
heine4dogs® sensocation®
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und heine4dogs® sensocation®, vertreten durch die Inhaberin Anmut Heine. Sie gelten, sofern wir nicht gemeinsam schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Angebote und Leistungen richten sich nach der jeweiligen Beschreibung und basieren auf diesen Bedingungen. Eine Teilnahme ist ganz einfach nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung möglich.
2. Vertragsgegenstand/Anmeldung
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.
Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich.
3. Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie ist nicht möglich, da der Trainingserfolg in hohem Maße von Ihrer aktiven Mitarbeit und konsequenten Umsetzung des Gelernten abhängt. heine4dogs® sensocation® gestaltet das Training mit größter Sorgfalt, Fachwissen und persönlichem Engagement.
4. Teilnahmebedingungen
Mit der Buchung bestätigen Sie, dass Ihr Hund über die notwendigen Grundimmunisierungen gegen SHPPI (Staupe, Hepatitis und Parvovirose) verfügt und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine regelmäßige Kontrolle dieser Unterlagen vor jeder Trainingseinheit oder jedem Seminar ist nicht zwingend vorgesehen. Auf Nachfrage sind jedoch der Impfpass und die Versicherungspolice vorzulegen.
Sie versichern zudem, dass Ihr Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Sollte eine chronische Erkrankung vorliegen, ist diese vor Beginn des Trainings mitzuteilen, damit individuell darauf eingegangen werden kann.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung über Verhaltensauffälligkeiten Ihres Hundes zu informieren, die im öffentlichen Raum relevant sein könnten – wie zum Beispiel Angstverhalten, Aggressionen, Unsauberkeit oder starkes Bellen. Dies gilt besonders für Hunde, die gegenüber Menschen oder Artgenossen aggressiv auftreten, bereits in einen Beißvorfall verwickelt waren oder unter behördlichen Auflagen stehen.
Werden solche Auffälligkeiten vorsätzlich verschwiegen, kann dies zum sofortigen Ausschluss der Teilnehmenden und ihrer Hunde aus Gruppenstunden, Kursen, Seminaren oder Workshops führen.
Außerdem bitten wir darum, uns rechtzeitig vor dem Termin darüber zu informieren, wenn eine Hündin läufig ist, damit wir den Ablauf des Trainings entsprechend anpassen können.
Die Hunde sollten während der gesamten Veranstaltung, einschließlich der Pausen, so geführt werden, dass das Wohlbefinden aller Teilnehmenden, aller Hunde und unbeteiligten Personen jederzeit gewahrt bleibt. Bei Verstößen gegen diese Regelung können Teilnehmende mit ihren Hunden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr.
Sie stimmen den Verhaltensregeln zu, die für die Teilnahme am Gruppen- und Einzeltraining gelten.
Ein Ausschluss vom Training und den Angeboten kann erfolgen
- bei ansteckenden Krankheiten oder der Läufigkeit einer Hündin, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Teilnehmenden zu schützen.
- wenn Teilnehmende und deren Hunde den Unterricht wiederholt stören, durch beleidigende oder diskriminierende Äußerungen oder durch alkoholisierte Teilnahme. In solchen Fällen wird keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr gewährt.
Die Teilnahme setzt dem Training angepasste Kleidung voraus. Aus Sicherheitsgründen ist insbesondere festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Teilnehmende ohne geeignetes Schuhwerk können vom Training ausgeschlossen werden.
5. Preise
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuell sind. Die aktuellen Preise können jederzeit auf unserer Webseite unter www.heine4dogs.com eingesehen werden. Preiserhöhungen behalten wir uns vor und werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten auf unserer Webseite bekanntgegeben.
Eine Trainingseinheit umfasst in der Regel 60 Minuten und wird pauschal berechnet. Bei Training mit zwei oder mehr Hunden eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin beträgt die reguläre Trainingsdauer 120 Minuten und wird entsprechend gesondert berechnet.
Je nach Trainingsverlauf kann es in Einzelfällen zu einer zeitlichen Anpassung kommen. Eine Verkürzung der Einheit, insbesondere aus trainingsfachlichen oder tierschutzrelevanten Gründen, hat keinen Einfluss auf die Vergütung.
Eine Verlängerung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem/der Teilnehmer/in und wird im 15-Minuten-Takt zusätzlich berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, die vollen Gebühren zu bezahlen.
Die Zahlung für Einzel-, Gruppentrainings und Kurse erfolgt entweder direkt vor oder nach der Trainingseinheit in bar oder im Voraus per Überweisung auf das angegebene Konto.
Eine Zahlung per Bargeldsendung oder Scheck ist leider nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird keine Haftung für verloren gegangenes Geld übernommen.
Die Teilnahmegebühren für Seminare und Workshops sind im Voraus auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
7. Rücktrittsrecht
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte jedoch eine unzumutbare Wetterlage (z. B. Orkanwarnung des Deutschen Wetterdienstes) oder eine Erkrankung der Trainingsleitung vorliegen, behalten wir uns vor, die Unterrichtsstunden abzusagen. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem Ersatztermin nachgeholt. Bei Gruppentrainings, Kursen, Seminaren oder Workshops wird darauf geachtet, dass der neue Termin für die Mehrheit der Teilnehmenden passend ist. Insofern bei Letzterem der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden kann, gibt es keinen weiteren Nachholtermin. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit heine4ddogs® sensocation®, eine andere Person mit dem Hund zum Termin zu schicken. Die Leistung wird in diesem Fall dennoch vollständig berechnet.
Falls Sie eine Einzeltrainingseinheit, eine Gruppentrainingseinheit oder einen Kurs nicht mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin absagt, wird der volle Stundensatz zuzüglich etwaiger Fahrtkosten berechnet, unabhängig vom Grund der Absage. Eine Rückerstattung der anteiligen Gebühren für nicht wahrgenommene Trainings- oder Lehrgangseinheiten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte es allerdings zu einer Vertragsaufhebung seitens heine4dogs® sensocation®, kommen, werden die verbleibenden Trainingseinheiten erstattet.
Um das Wohl Ihres Hundes jederzeit zu gewährleisten, behält heine4dogs® sensocation® sich vor, die Dauer der Trainingseinheit zu verkürzen, insbesondere, wenn Ihr Hund Symptome von Überforderung oder massivem Stress zeigt. Ein Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung entsteht dadurch nicht.
Falls Sie Ihre Teilnahme an einem Seminar oder Workshop absagen müssen, werden von heine4dogs® sensocation® Stornogebühren erhoben, um die bereits entstandenen Kosten zu decken. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage und beträgt
- bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr.
- unter vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr.
Sollte eine Veranstaltung aufgrund einer zu niedrigen Teilnehmerzahl nicht stattfinden können, informieren wir Sie spätestens zwei Tage vor dem geplanten Termin und erstatten Ihnen selbstverständlich die volle Gebühr. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten wie für Übernachtung, Anreise oder Dienstausfall ist leider nicht möglich.
Wenn Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können oder diese abbrechen müssen, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Die Teilnahmegebühr ist in diesem Fall vollständig zu begleichen.
Um sicherzustellen, dass Gruppenstunden, Kurse, Seminare und Workshops für alle Teilnehmenden qualitativ hochwertig gestaltet werden können, behält sich heine4dogs® sensocation® vor, die Dauer im organisatorisch und fachlich angemessenen Rahmen anzupassen.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen geringer ausfallen als erwartet, kann eine zeitliche Verkürzung stattfinden. Eine anteilige Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Eine Verlängerung der jeweiligen Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und wird nur dann durchgeführt, wenn sie organisatorisch sinnvoll ist. Eine zusätzliche Vergütung entsteht hierdurch nur, sofern dies im Vorfeld ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Verspätung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es gelegentlich vorkommen kann, dass ein Training aufgrund von unvorhergesehenen Umständen nicht pünktlich beginnt. Selbstverständlich wird die verlorene Zeit entweder nachgeholt oder entsprechend vergütet.
Verspätungen von Teilnehmenden können leider nicht nachgeholt werden. Sollten Sie mehr als 15 Minuten ohne vorherige Rückmeldung zu spät kommen, ist heine4dogs® sensocation® berechtigt, sich zum nächsten Termin zu begeben.
9. Verbindliche Termine
heine4dogs® sensocation® arbeitet bewusst nur mit verlässlichen Teams. Regelmäßige kurzfristige Absagen oder Verschiebungen können dazu führen, dass keine weiteren Termine vergeben werden.
10. Haftung
Teilnehmende haften für alle Schäden, die durch sie selbst, ihren Hund oder Begleitpersonen verursacht werden, auch wenn diese auf Anweisung der Trainingsleitung handeln. heine4dogs® sensocation® übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der Trainingsanweisungen und gezeigten Übungen oder durch teilnehmende Hunde oder durch eigene Handlungen und Entscheidungen der Teilnehmenden entstehen.
Eine Haftung von heine4dogs® sensocation® ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Falls Teilnehmende auf Aufforderung der Trainingsleitung ihren Hund von der Leine lassen, tragen die Teilnehmenden die alleinige Verantwortung dafür. Sie sind außerdem verpflichtet, ihre Begleitpersonen über den Haftungsausschluss zu informieren.
Die Teilnahme am Unterricht und die Nutzung des Unterrichtsgeländes erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung der Teilnehmenden. Teilnehmende sind verpflichtet, eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vor jeglichen Trainingseinheiten abzuschließen.
Die Teilnehmenden informieren sich eigenständig über die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere umgrenzende stark befahrene Straßen.
11. Gefahrenabwehr
Die Trainerin sowie von ihr eingesetzte Hilfspersonen sind berechtigt, in akuten Gefahrensituationen, insbesondere bei drohendem Beißverhalten oder Kontrollverlust des Hundes, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Unterbrechung der Gefahr und werden unverzüglich beendet, sobald die Gefahr abgewendet ist.
12. Mitwirkungspflicht
Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen sicherzustellen, bitten wir Sie, den Anweisungen der Trainingsleitung aufmerksam zu folgen.
Sollte es während der Veranstaltung zu Unstimmigkeiten oder Beanstandungen kommen, sind wir dankbar, wenn diese zeitnah mit uns geteilt werden – gerne unter Angabe der entsprechenden Umstände, damit wir schnell eine Lösung finden können. Nach Abschluss des Leistungsanspruchs können leider keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Falls Teilnehmende wiederholt zu spät kommen oder ohne vorherige Mitteilung nicht erscheinen, behält heine4dogs® sensocation® sich vor, die Teilnahme aus organisatorischen Gründen zu verweigern. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.
13. Film- und Tonaufnahmen
Teilnehmende erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen (einschließlich Hund und Person), die während eines Trainings, Seminars oder einer Veranstaltung gemacht werden. heine4dogs® sensocation® verpflichtet sich, diese Aufnahmen ausschließlich für die Gestaltung der Homepage, Fachpublikationen, Fachbücher, Lehrmaterialien und Social Media zu nutzen. Sie verzichten auf die Geltendmachung einer Vergütung für diese Aufnahmen.
Das Anfertigen von Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmende während eines Seminars oder einer Veranstaltung ist grundsätzlich nicht gestattet und kann nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache erfolgen.
14. Verschwiegenheit
Sie verpflichten sich mit Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von heine4dogs® sensocation® auch, alle Informationen, die Ihnen im Rahmen von Gesprächen, Beratungen, Trainingsstunden oder Konsultationen anvertraut werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt gleichermaßen für gesprochene und schriftliche Inhalte sowie für Foto- oder Videomaterial. Der respektvolle und diskrete Umgang mit sensiblen Informationen ist selbstverständlich für Sie.
Darüber hinaus verpflichten Sie sich, Besuchsprotokolle, Trainingsunterlagen sowie sonstige von heine4dogs® sensocation® bereitgestellte Schriftstücke nicht an Dritte – insbesondere nicht an andere Hundetrainer/innen – weiterzugeben oder zur Ansicht vorzulegen. Eine Weitergabe ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von heine4dogs® sensocation® zulässig.
15. Verbot heimlicher Aufnahmen und unerlaubter Medienverwendung
Teilnehmende fertigen während des Trainings sowie im unmittelbaren Zusammenhang damit keine Bild-, Video- oder Tonaufnahmen der Trainerin oder deren Hilfspersonen ohne deren vorherige schriftliche Einwilligung an und lassen solche auch nicht durch Dritte anfertigen.
Dies gilt insbesondere für verdeckte Aufnahmen, auch im Hinblick auf TV-Formate, Online-Plattformen oder Social-Media-Inhalte.
Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen unverändert, teilweise oder nur anonymisiert (z. B. verpixelt, verfremdet oder ohne erkennbare Gesichtszüge) verwendet werden sollen.
Die Anfertigung, Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie in das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) der Trainerin und ihrer Hilfspersonen dar und ist ausdrücklich untersagt.
Das Verbot umfasst auch die Weitergabe an Medienunternehmen, Produktionsfirmen oder sonstige Dritte.
Sind Teilnehmende mit der Arbeitsweise oder den Trainingsmethoden der Trainerin nicht einverstanden, können sie das Training jederzeit beenden.
Verdeckte Aufnahmen oder heimliche Kontrollen – auch hinsichtlich der Hilfspersonen der Trainerin – sind unzulässig und mit einem vertrauensvollen Miteinander nicht vereinbar.
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen haben Teilnehmende eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe die Trainerin nach billigem Ermessen bestimmt. Die Angemessenheit kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
Bereits gefertigte Aufnahmen sind unverzüglich zu löschen und Teilnehmende haben der Trainerin auf Wunsch schriftlich die vollständige Löschung sowie die Nichtweitergabe zu bestätigen; dies gilt auch für Aufnahmen von Hilfspersonen der Trainerin.
16. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche gegenüber heine4dogs® sensocation® unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
17. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt.
Druck- oder Rechenfehler oder sonstige Irrtümer können ausschließlich durch heine4dogs® sensocation® korrigiert werden.
18. Gerichtsstand
Alle rechtlichen Ansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht geltend zu machen. Der Gerichtsstand ist Berlin-Pankow.
heine4dogs® sensocation®, Anmut Jutta Heine, www.heine4dogs.com

gültig ab 03.06.2026
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und heine4dogs® sensocation®, vertreten durch die Inhaberin Anmut Heine. Sie gelten, sofern wir nicht gemeinsam schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Angebote und Leistungen richten sich nach der jeweiligen Beschreibung und basieren auf diesen Bedingungen. Eine Teilnahme ist ganz einfach nach vorheriger Anmeldung und Bezahlung möglich.
2. Vertragsgegenstand/Anmeldung
Vertragsgegenstand sind Leistungen im Bereich des Einzeltrainings, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.
Die Anmeldung kann persönlich, per Post, telefonisch oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich.
3. Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie ist nicht möglich, da der Trainingserfolg in hohem Maße von Ihrer aktiven Mitarbeit und konsequenten Umsetzung des Gelernten abhängt. heine4dogs® sensocation® gestaltet das Training mit größter Sorgfalt, Fachwissen und persönlichem Engagement.
4. Teilnahmebedingungen
Mit der Buchung bestätigen Sie, dass Ihr Hund über die notwendigen Grundimmunisierungen gegen SHPPI (Staupe, Hepatitis und Parvovirose) verfügt und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine regelmäßige Kontrolle dieser Unterlagen vor jeder Trainingseinheit oder jedem Seminar ist nicht zwingend vorgesehen. Auf Nachfrage sind jedoch der Impfpass und die Versicherungspolice vorzulegen.
Sie versichern zudem, dass Ihr Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Sollte eine chronische Erkrankung vorliegen, ist diese vor Beginn des Trainings mitzuteilen, damit individuell darauf eingegangen werden kann.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung über Verhaltensauffälligkeiten Ihres Hundes zu informieren, die im öffentlichen Raum relevant sein könnten – wie zum Beispiel Angstverhalten, Aggressionen, Unsauberkeit oder starkes Bellen. Dies gilt besonders für Hunde, die gegenüber Menschen oder Artgenossen aggressiv auftreten, bereits in einen Beißvorfall verwickelt waren oder unter behördlichen Auflagen stehen.
Werden solche Auffälligkeiten vorsätzlich verschwiegen, kann dies zum sofortigen Ausschluss der Teilnehmenden und ihrer Hunde aus Gruppenstunden, Kursen, Seminaren oder Workshops führen.
Außerdem bitten wir darum, uns rechtzeitig vor dem Termin darüber zu informieren, wenn eine Hündin läufig ist, damit wir den Ablauf des Trainings entsprechend anpassen können.
Die Hunde sollten während der gesamten Veranstaltung, einschließlich der Pausen, so geführt werden, dass das Wohlbefinden aller Teilnehmenden, aller Hunde und unbeteiligten Personen jederzeit gewahrt bleibt. Bei Verstößen gegen diese Regelung können Teilnehmende mit ihren Hunden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr.
Sie stimmen den Verhaltensregeln zu, die für die Teilnahme am Gruppen- und Einzeltraining gelten.
Ein Ausschluss vom Training und den Angeboten kann erfolgen
- bei ansteckenden Krankheiten oder der Läufigkeit einer Hündin, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Teilnehmenden zu schützen.
- wenn Teilnehmende und deren Hunde den Unterricht wiederholt stören, durch beleidigende oder diskriminierende Äußerungen oder durch alkoholisierte Teilnahme. In solchen Fällen wird keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr gewährt.
Die Teilnahme setzt dem Training angepasste Kleidung voraus. Aus Sicherheitsgründen ist insbesondere festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Teilnehmende ohne geeignetes Schuhwerk können vom Training ausgeschlossen werden.
5. Unterscheidung verschiedener Trainingsformen
heine4dogs® sensocation® bietet unterschiedliche Trainingsformate an, die sich hinsichtlich Umfang, Organisation und Zielsetzung unterscheiden:
1. Reguläres Training im Rahmen von Trainingspaketen
Dieses umfasst Trainingseinheiten von in der Regel 60 Minuten sowie – bei entsprechender Ausgangssituation – verlängerte Einheiten von 120 Minuten (z. B. bei Mehrhundehaltung oder komplexen Trainingssituationen).
2. Intensivtraining (Zusatzleistung)
Hierbei handelt es sich um einzelne Trainingseinheiten mit erhöhtem organisatorischem oder fachlichem Aufwand (z. B. gestellte Hundebegegnungen oder Einsatz von Hilfspersonen). Diese Trainings werden bei Bedarf ergänzend vereinbart und sind nicht Bestandteil von Trainingspaketen.
3. Intensivtraining als eigenständige Trainingsleistung (z. B. Tagesmodule oder mehrphasige Trainingsprogramme)
Diese stellen eigenständige Trainingsformate dar, bei denen der Hund teilweise ohne Anwesenheit des/der Hundehalter/in trainiert wird oder ein gesondertes Trainingskonzept zur Anwendung kommt.
Für diese Trainingsform gelten ausschließlich die Regelungen des jeweils gesondert abzuschließenden Zusatzvertrages. Dieser geht im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
4. Gruppenangebote, Workshops und Seminare
Zusätzlich können Gruppenstunden, Social Walks, Workshops oder Seminare angeboten werden. Diese stellen eigenständige Veranstaltungen dar und sind nicht Bestandteil von Trainingspaketen. Für diese Angebote gelten die jeweiligen Leistungsbeschreibungen sowie ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Struktur der Zusammenarbeit / Trainingspakete
Die Zusammenarbeit mit heine4dogs® sensocation® erfolgt im Bereich des individuellen Einzeltrainings grundsätzlich strukturiert und aufeinander aufbauend.
Nach einer initialen Erstanalyse (Anamnese) werden – bei beidseitiger Entscheidung zur Zusammenarbeit – Trainingspakete mit einer festgelegten Anzahl an Terminen (z. B. 4 oder 6 Einheiten) vergeben.
Einzeltermine im Rahmen des regulären Einzeltrainings werden nicht einzeln vergeben, sondern erfolgen ausschließlich im Rahmen dieser Trainingspakete, sofern keine ausdrücklich vereinbarte Ausnahme vorliegt.
Die Termine eines Trainingspakets werden im Voraus verbindlich festgelegt und dienen einer kontinuierlichen und nachhaltigen Entwicklung des Mensch-Hund-Teams.
Unberührt hiervon bleiben gesonderte Trainingsformen wie Intensivtrainings (Zusatzleistungen), eigenständige Intensivprogramme sowie Gruppenangebote, Workshops und Seminare, die jeweils gesondert vereinbart und durchgeführt werden.
7. Preise
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung des Trainingspakets bzw. der jeweiligen Leistung gültig sind. Die aktuellen Preise können jederzeit auf unserer Webseite unter www.heine4dogs.com eingesehen werden. Preiserhöhungen behalten wir uns vor und werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten auf unserer Webseite bekanntgegeben.
Eine Trainingseinheit umfasst in der Regel 60 Minuten und wird pauschal berechnet.
Bei Haushalten mit mehreren Hunden oder bei Trainingssituationen mit erhöhtem zeitlichem und fachlichem Aufwand wird in der Regel eine verlängerte Trainingseinheit von 120 Minuten angesetzt. Diese Einheiten können Bestandteil eines Trainingspakets sein, sofern die Ausgangssituation dies erfordert, und werden entsprechend gemäß aktueller Preisliste berechnet.
Bei Terminen außerhalb Berlins und bei einer Anfahrtszeit von mehr als 30 Minuten pro Strecke (laut Routenplaner) werden Termine in der Regel als Doppeltermine (120 Minuten) durchgeführt.. Diese Termine stellen reguläre Trainingseinheiten dar und können – je nach vereinbarter Trainingsstruktur – Bestandteil eines Trainingspakets sein.
Die Einordnung und Planung solcher Termine erfolgt durch heine4dogs® sensocation® auf Grundlage der Anfahrtszeit sowie des organisatorischen Aufwands. Für diese Termine gelten ergänzend die Regelungen zur Anfahrt gemäß diesem Paragrafen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
Je nach Trainingsverlauf kann es in Einzelfällen zu einer fachlich begründeten Anpassung der Trainingsdauer kommen. Eine Verkürzung der Einheit, insbesondere aus trainingsfachlichen oder tierschutzrelevanten Gründen, hat keinen Einfluss auf die Vergütung.
Eine Verlängerung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache und wird im 15-Minuten-Takt zusätzlich berechnet. Begonnene 15 Minuten werden vollständig berechnet. Maßgeblich ist der jeweils gültige Preis laut aktueller Preisliste.
Intensivtrainings sind Trainingseinheiten mit erhöhtem organisatorischem oder fachlichem Aufwand, insbesondere bei gestellten Hundebegegnungen oder beim Einsatz von Hilfspersonen. Diese Trainings werden ergänzend zum regulären Training bei Bedarf vereinbart und sind nicht Bestandteil von Trainingspaketen.
Die Einordnung einer Trainingseinheit als reguläres Training, Intensivtraining oder Training mit mehreren Hunden erfolgt durch heine4dogs® sensocation® auf Grundlage des tatsächlichen Trainingsaufwands.
Anfahrt
Anfahrten innerhalb eines Radius von 20 km um den Standort von heine4dogs® sensocation® sind im Preis enthalten.
Für darüber hinausgehende Strecken werden 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) berechnet. Maßgeblich ist die Berechnung über einen gängigen Routenplaner.
8. Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, die vereinbarten Gebühren vollständig zu bezahlen.
Die Zahlung für Trainingspakete erfolgt grundsätzlich im Voraus bar oder per Überweisung.
Einzelne Intensivtrainingseinheiten, Gruppentrainings und Kurse oder gesondert vereinbarte Trainingsleistungen sind entweder direkt vor oder nach dem Termin in bar oder per Überweisung auf das angegebene Konto zu begleichen.
Eine Zahlung per Bargeldsendung oder Scheck ist nicht möglich. Für verloren gegangenes Geld wird keine Haftung übernommen.
Die Teilnahmegebühren für Seminare und Workshops sind im Voraus auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
9. Rücktrittsrecht
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte jedoch eine unzumutbare Wetterlage (z. B. Orkanwarnung des Deutschen Wetterdienstes) oder eine Erkrankung der Trainingsleitung vorliegen, behalten wir uns vor, die Unterrichtsstunden abzusagen. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem Ersatztermin nachgeholt. Bei Gruppentrainings, Kursen, Seminaren oder Workshops wird darauf geachtet, dass der neue Termin für die Mehrheit der Teilnehmenden passend ist. Insofern bei Letzterem der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden kann, gibt es keinen weiteren Nachholtermin. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit heine4dogs® sensocation®, eine andere Person mit dem Hund zum Termin zu schicken. Die Leistung wird in diesem Fall dennoch vollständig berechnet.
Die Termine im Rahmen eines Trainingspakets sind verbindlich, werden im Voraus festgelegt und stellen konkret reservierte Zeitfenster dar. Es handelt sich nicht um frei abrufbare Einheiten.
Wird ein Termin durch den/die Teilnehmer/in nicht wahrgenommen, gilt die Leistung grundsätzlich als erbracht.
Kann der Termin durch heine4dogs® sensocation® anderweitig neu vergeben werden, entfällt die Zahlungspflicht für diesen Termin.
Ist eine Nachbesetzung nicht möglich, wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe berechnet.
In besonderen Ausnahmefällen (z. B. schwerwiegende Erkrankung von Mensch oder Hund, Unfall oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse) kann im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Wird das Vertragsverhältnis durch heine4dogs® sensocation® beendet, werden bereits im Voraus gezahlte, noch nicht wahrgenommene Termine anteilig erstattet.
Um das Wohl Ihres Hundes jederzeit zu gewährleisten, behält heine4dogs® sensocation® sich vor, die Dauer der Trainingseinheit zu verkürzen, insbesondere, wenn Ihr Hund Symptome von Überforderung oder massivem Stress zeigt. Ein Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung entsteht dadurch nicht.
Falls Sie Ihre Teilnahme an einem Seminar oder Workshop absagen müssen, werden von heine4dogs® sensocation® Stornogebühren erhoben, um die bereits entstandenen Kosten zu decken. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage und beträgt
- bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr.
- unter vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr.
Sollte eine Veranstaltung aufgrund einer zu niedrigen Teilnehmerzahl nicht stattfinden können, informieren wir Sie spätestens zwei Tage vor dem geplanten Termin und erstatten Ihnen selbstverständlich die volle Gebühr. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten wie für Übernachtung, Anreise oder Dienstausfall ist leider nicht möglich.
Wenn Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können oder diese abbrechen müssen, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Die Teilnahmegebühr ist in diesem Fall vollständig zu begleichen.
Um sicherzustellen, dass Gruppenstunden, Kurse, Seminare und Workshops für alle Teilnehmenden qualitativ hochwertig gestaltet werden können, behält sich heine4dogs® sensocation® vor, die Dauer im organisatorisch und fachlich angemessenen Rahmen anzupassen.
Sollte die Anzahl der Anmeldungen geringer ausfallen als erwartet, kann eine zeitliche Verkürzung stattfinden. Eine anteilige Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
Eine Verlängerung der jeweiligen Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und wird nur dann durchgeführt, wenn sie organisatorisch sinnvoll ist. Eine zusätzliche Vergütung entsteht hierdurch nur, sofern dies im Vorfeld ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Verspätung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es gelegentlich vorkommen kann, dass ein Training aufgrund von unvorhergesehenen Umständen nicht pünktlich beginnt. Selbstverständlich wird die verlorene Zeit entweder nachgeholt oder entsprechend vergütet.
Verspätungen von Teilnehmenden können leider nicht nachgeholt werden. Sollten Sie mehr als 15 Minuten ohne vorherige Rückmeldung zu spät kommen, ist heine4dogs® sensocation® berechtigt, sich zum nächsten Termin zu begeben.
11. Verbindliche Termine
heine4dogs® sensocation® arbeitet bewusst nur mit verlässlichen Teams und mit einer begrenzten Anzahl an Trainingsplätzen, um eine intensive Betreuung zu gewährleisten.
Ein Anspruch auf bestimmte Termine, flexible Terminvergabe oder kurzfristige Verschiebungen besteht nicht.
Regelmäßige kurzfristige Absagen oder wiederholtes Nichterscheinen können dazu führen, dass keine weiteren Termine vergeben werden.
12. Haftung
Teilnehmende haften für alle Schäden, die durch sie selbst, ihren Hund oder Begleitpersonen verursacht werden, auch wenn diese auf Anweisung der Trainingsleitung handeln. heine4dogs® sensocation® übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der Trainingsanweisungen und gezeigten Übungen oder durch teilnehmende Hunde oder durch eigene Handlungen und Entscheidungen der Teilnehmenden entstehen.
Eine Haftung von heine4dogs® sensocation® ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Falls Teilnehmende auf Aufforderung der Trainingsleitung ihren Hund von der Leine lassen, tragen die Teilnehmenden die alleinige Verantwortung dafür. Sie sind außerdem verpflichtet, ihre Begleitpersonen über den Haftungsausschluss zu informieren.
Die Teilnahme am Unterricht und die Nutzung des Unterrichtsgeländes erfolgen auf eigene Gefahr und Verantwortung der Teilnehmenden. Teilnehmende sind verpflichtet, eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vor jeglichen Trainingseinheiten abzuschließen.
Die Teilnehmenden informieren sich eigenständig über die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere umgrenzende stark befahrene Straßen.
13. Gefahrenabwehr
Die Trainerin sowie von ihr eingesetzte Hilfspersonen sind berechtigt, in akuten Gefahrensituationen, insbesondere bei drohendem Beißverhalten oder Kontrollverlust des Hundes, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Unterbrechung der Gefahr und werden unverzüglich beendet, sobald die Gefahr abgewendet ist.
14. Mitwirkungspflicht
Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen sicherzustellen, bitten wir Sie, den Anweisungen der Trainingsleitung aufmerksam zu folgen.
Das Training erfolgt in einem individuell abgestimmten Rhythmus. Der nachhaltige Trainingserfolg setzt die aktive Mitarbeit der Teilnehmer/innen sowie die konsequente Umsetzung der vermittelten Inhalte zwischen den Terminen voraus.
Sollte es während der Veranstaltung zu Unstimmigkeiten oder Beanstandungen kommen, sind wir dankbar, wenn diese zeitnah mitgeteilt werden – gerne unter Angabe der entsprechenden Umstände, damit wir schnell eine Lösung finden können. Nach Abschluss des Leistungsanspruchs können leider keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Falls Teilnehmende wiederholt zu spät kommen oder ohne vorherige Mitteilung nicht erscheinen, behält heine4dogs® sensocation® sich vor, die Teilnahme aus organisatorischen Gründen zu verweigern. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.
15. Film- und Tonaufnahmen
Teilnehmende erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen (einschließlich Hund und Person), die während eines Trainings, Seminars oder einer Veranstaltung gemacht werden. heine4dogs® sensocation® verpflichtet sich, diese Aufnahmen ausschließlich für die Gestaltung der Homepage, Fachpublikationen, Fachbücher, Lehrmaterialien und Social Media zu nutzen. Sie verzichten auf die Geltendmachung einer Vergütung für diese Aufnahmen.
Das Anfertigen von Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmende während eines Seminars oder einer Veranstaltung ist grundsätzlich nicht gestattet und kann nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache erfolgen.
16. Verschwiegenheit
Sie verpflichten sich mit Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von heine4dogs® sensocation® auch, alle Informationen, die Ihnen im Rahmen von Gesprächen, Beratungen, Trainingsstunden oder Konsultationen anvertraut werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt gleichermaßen für gesprochene und schriftliche Inhalte sowie für Foto- oder Videomaterial. Der respektvolle und diskrete Umgang mit sensiblen Informationen ist selbstverständlich für Sie.
Darüber hinaus verpflichten Sie sich, Besuchsprotokolle, Trainingsunterlagen sowie sonstige von heine4dogs® sensocation® bereitgestellte Schriftstücke nicht an Dritte – insbesondere nicht an andere Hundetrainer/innen – weiterzugeben oder zur Ansicht vorzulegen. Eine Weitergabe ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von heine4dogs® sensocation® zulässig.
17. Verbot heimlicher Aufnahmen und unerlaubter Medienverwendung
Teilnehmende fertigen während des Trainings sowie im unmittelbaren Zusammenhang damit keine Bild-, Video- oder Tonaufnahmen der Trainerin oder deren Hilfspersonen ohne deren vorherige schriftliche Einwilligung an und lassen solche auch nicht durch Dritte anfertigen.
Dies gilt insbesondere für verdeckte Aufnahmen, auch im Hinblick auf TV-Formate, Online-Plattformen oder Social-Media-Inhalte.
Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Aufnahmen unverändert, teilweise oder nur anonymisiert (z. B. verpixelt, verfremdet oder ohne erkennbare Gesichtszüge) verwendet werden sollen.
Die Anfertigung, Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie in das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) der Trainerin und ihrer Hilfspersonen dar und ist ausdrücklich untersagt.
Das Verbot umfasst auch die Weitergabe an Medienunternehmen, Produktionsfirmen oder sonstige Dritte.
Sind Teilnehmende mit der Arbeitsweise oder den Trainingsmethoden der Trainerin nicht einverstanden, können sie das Training jederzeit beenden.
Verdeckte Aufnahmen oder heimliche Kontrollen – auch hinsichtlich der Hilfspersonen der Trainerin – sind unzulässig und mit einem vertrauensvollen Miteinander nicht vereinbar.
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen haben Teilnehmende eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe die Trainerin nach billigem Ermessen bestimmt. Die Angemessenheit kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-ansprüche, bleiben unberührt.
Bereits gefertigte Aufnahmen sind unverzüglich zu löschen und Teilnehmende haben der Trainerin auf Wunsch schriftlich die vollständige Löschung sowie die Nichtweitergabe zu bestätigen; dies gilt auch für Aufnahmen von Hilfspersonen der Trainerin.
18. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche gegenüber heine4dogs® sensocation® unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
19. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt.
Druck- oder Rechenfehler oder sonstige Irrtümer können ausschließlich durch heine4dogs® sensocation® korrigiert werden.
20. Gerichtsstand
Alle rechtlichen Ansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht geltend zu machen. Der Gerichtsstand ist Berlin-Pankow.
heine4dogs® sensocation®, Anmut Jutta Heine, www.heine4dogs.com
